Vum Klimapakt 1.0 zum Klimapakt 2.0

Ausgangsbasis

Die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 1/5 im Vergleich zu 2005 zu senken, den Gesamtanteil der Energie bis 2020 zu 11 % aus erneuerbaren Energien zu beziehen – das waren die Zielmarken der luxemburgischen Regierung Anfang der vergangenen Dekade in Sachen Klimaschutz. Die Gemeinden wurden dabei als unverzichtbare Partner und lokale oder regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte wurden als wichtige Bausteine für die landesweite Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen angesehen.

In diesem Kontext wurde der „Klimapakt für Gemeinden“ als ein neues Instrument zur Förderung dieser Bestrebungen vor Ort ins Leben gerufen. Er ermöglicht eine staatliche Förderung des klimapolitischen Bestrebens der Gemeinden, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen innerhalb des Gemeindeterritoriums zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen, Wirtschaftsaktivitäten und den Arbeitsmarkt zu stimulieren.

Der Pakt wird durch eine Konvention zwischen dem Staat und einer jeden beteiligten Gemeinde besiegelt. Die Kommunen erklären sich in diesem Zusammenhang dazu bereit, den Erhalt des European Energy Award® (EEA) anzustreben und innerhalb von zwei Jahren ein sinnvolles energetisches Bilanzierungssystem auf Gemeindeebene zu handhaben. Der Staat garantiert seinerseits die finanzielle und technische Unterstützung im Umsetzungsprozess.

Die Gemeinde Garnich hat bereits 2014 beschlossen, dem ersten Klimapakt-Vertrag vom 9. Dezember 2013 zwischen dem Luxemburger Staat, der Interessengemeinschaft MyEnergy und der Gemeinde zuzustimmen.

Garnich im Klimapakt 1.0

Der Klimapakt 1.0 war ein Abkommen in Form eines Gesetzes zwischen dem Staat und den Gemeinden. Ziel dieses Paktes war es, die Gemeinden technisch und finanziell zu unterstützen, damit sie ihren Energieverbrauch und ihre Treibhausgasemissionen verringern. Der Klimapakt 1.0 trat am 1. Januar 2013 in Kraft und lief Ende 2020 aus.

Der Klimapakt baute bisher (und auch zukünftig) auf dem europäischen Programm European Energy Award (EEA – www.european-energy-award.org) auf, welcher seit Jahren von vielen kleinen und großen Gemeinden in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien benutzt wird. In Luxemburg nahmen final alle 102 Gemeinden am Klimapakt und somit auch an diesem Programm teil.

Im EEA wird die aktuelle Situation der Gemeinde in Bezug auf Energie und Klima erfasst und auf ihre Stärken und Schwächen hin untersucht. Ein Aktionsplan mit Verbesserungsmöglichkeiten wird ausgearbeitet, welcher die Gemeinden zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs-, Klima- und Umweltpolitik führen sollte. Das Hauptinstrument dieses Programmes war und ist der EEA-Maßnahmen-Katalog, der bis ursprünglich 79 Maßnahmen in 6 Kategorien umfasste (Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation, Kommunikation und Kooperation).

Anhand dieses Kataloges wurden (und werden) die vorgenommenen Energie- und Klimaschutzaktivitäten der teilnehmenden Gemeinden von externen Auditoren überprüft und bewertet. Im Klimapakt 1.0 gab es insgesamt 3 verschiedene Zertifikationsstufen:

  • – 40% der möglichen Punkte des Kataloges (Klimapakt-Label)
  • – 50% der möglichen Punkte des Kataloges (EEA-Silber)
  • – 75% der möglichen Punkte des Kataloges (EEA-Gold)

Die Gemeinde Garnich trat recht früh dem Klimapaktabkommen bei und begann 2014, aktiv im Klimapakt und in der Erfüllung des EEA-Kataloges zu arbeiten. Durch ein gezieltes und intensives Arbeiten seitens des Schöffenrates, der Gemeindeverwaltung samt Klimapaktberaters ist es der Gemeinde jedoch bereits nach eineinhalb Jahren gelungen, Ende 2015 zum ersten Mal ein Klimapaktaudit durchzuführen.

  • Im November 2017 erreichte die Gemeinde Garnich „Klimapakt-Silber“ mit einem Wert von sage und schreibe 70,0%

Damit hat die Gemeinde das Kunststück fertig gebracht, in einer echt kurzen Zeitspanne das angefragte Silber-Audit mit Bravour zu bestehen.

Vier Jahre später im Jahr 2019 stand das Re-Audit an, das im Klimapakt 1.0 alle 4 Jahre durchegführt werden sollte.

  • Im September 2019 hat Garnich das Re-Audit durchgeführt – und hat dies mit einem bravourösen Ergebnis von 77,1% gemeistert

Vom Klimapakt 1.0 zum Klimapakt 2.0

Um den ehrgeizigen Klimazielen gerecht zu werden, soll sich der Klimapakt in der neuen Phase von 2021 bis 2030 gezielt weiterentwickeln. Drei Bereiche rücken verstärkt in den Fokus:

  • Der Klimapakt 2.0 soll eine verbesserte Quantifizierung der Ergebnisse ermöglichen. Angestrebt werden eine optimierte Datenlage sowie eine bessere Verfolgung anhand von Indikatoren. Dazu sollen Daten effizienter erhoben, Monitoring und Controlling verfeinert werden. Die Gemeinden arbeiten hierbei zur Dokumentation der monatlichen und jährlichen Verbräuche (Strom, Wärme, Trinkwasser) ihrer kommunalen Gebäude bereits seit Jahren mit der Software EnerCoach. Zukünftig werden weitere kommunalspezifische Daten angestrebt, welche zentral gesammelt und aufbereitet werden, um den Aufwand für die Gemeinden zu reduzieren. Dadurch wird ebenfalls die Vergleichbarkeit unter den Gemeinden erhöht.
  • Des Weiteren steht die stetige Verbesserung des Arbeitsrahmens für die Gemeinden auf der Agenda. Dabei spielt das Entwickeln von Monitoring-Werkzeugen ebenso eine Rolle, wie die verstärkte Kooperation mit Partnern, wie dem SIGI, Klimabündnis, CELL, IMS oder der EBL. Unter den Klimaberatern – die seit dem Beginn des Klimapaktes den Gemeinden fachlich zur Seite stehen – soll es in Zukunft verstärkt themenspezifische Experten geben, um die Gemeinden beispielsweise in den Bereichen „Mobilität“, „energetische Sanierung“ oder „Circular Economy“ noch besser zu begleiten.
  • Ein weiterer zentraler Punkt ist das Anstreben von mehr Bürgerbeteiligung. Den Gemeinden soll noch intensiver dabei geholfen werden, ihre BürgerInnen dazu zu ermutigen, eine aktive Rolle im Klimaschutzbereich einzunehmen. Geplant sind beispielsweise neue Kooperationsmaßnahmen, wie Kampagnen oder Wettbewerbe. Zudem sind ganz praktische Unterstützungspakete vorgesehen. Hier stehen unter anderem Hilfen bei der Bildung von Energiekooperativen oder anderer konkreter und substantieller Projekte auf dem Programm.

Aufbau des Klimapaktes 2.0

Für die Erstellung und Umsetzung einer lokalen Klimastrategie sind verschiedene Schritte bzw. Maßnahmen notwendig, die gegangen bzw. getroffen werden müssen.

Zu Beginn soll sich die Gemeinde – in Schriftform – Zielsetzungen für das zukünftige klimapolitische Handeln geben. Diese sollen konform zu den nationalen Klimaschutzvorgaben sein und zudem möglichst alle klimarelevanten Themenfelder abdecken.

Um dies zu gewährleisten, orientiert sich das kommunale Handeln vor allem an der im Klimapakt definierten Vorgehensweise, den EEA (European Energy Award) als Grundlage heranzuziehen.

  • Dieser sieht u.a. vor, dass zu Beginn der Arbeiten ein „kommunales Leitbild Klimaschutz“ erstellt wird, das quantitative und qualitative Zielsetzungen für das klimapolitische Arbeiten enthält. Dieses sollte auf den vom EEA- Maßnahmenkatalog basieren, der insgesamt ca. 65 Fragestellungen bzw. Kriterien in den sechs Themenfelder „Entwicklungsplanung und Raumordnung“, „Kommunale Gebäude und Anlagen“, „Versorgung und Entsorgung“, „Mobilität“, „Interne Organisation“ und „Kommunikation und Kooperation abprüft“.
  • Während das Leitbild themenumfassende quantitative Zielsetzungen definiert und nur grobe thematische Leitziele setzt, sollen für die wichtigsten Themenbereiche seitens der Gemeinde detailliere Konzepte entwickelt werden, wie in einem bestimmten Thema auf Basis einer profunden Bestandsaufnahme und Analyse nicht nur thematische Zielsetzungen definiert werden, sondern Lösungsansätze und mögliche Maßnahmenbausteine definiert werden. Damit soll einerseits verhindert werden, dass das Klimapakthandeln ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen („One-Shots“) wird, sondern ein inhaltlich, zeitlich und finanziell gut strukturiertes Vorgehen ermöglicht wird.

Konzepte sollen u.a. für die Themenbereiche „Klimawandelanpassung“, „Ressourcenwesen“, „Mobilität“, „Energie“ und „Grünflächenmanagement“ erstellt werden, die Konzepte zu „Digitalisierung“ und zur „Kommunikation“ sind zwar ebenfalls eigenständige Dokumente, sind inhaltlich jedoch auch themenübergreifend und querschnittsorientiert zu betrachten.

  • Um ein strukturiertes Arbeiten zu gewährleisten, sollen die zu unternehmenden Anstrengungen in einem Arbeitsprogramm strukturiert werden, das möglichst regelmäßig (mindestens aber zu Beginn des Jahres) überprüft und fortgeschrieben wird und Zuständigkeiten, Meilensteine und Budgetierungen enthält.
  • Alle sechs Themenbereiche sollten möglichst gleichberechtigt behandelt werden. Trotzdem kommt den kommunalen Liegenschaften eine besondere Bedeutung zu, da hier direkt beeinflussbare CO2– und finanzielle Einsparpotentiale schlummern, die Anhand einer Energiebuchhaltung für kommunale Liegenschaften/ Infrastrukturen nachprüfbar sind
  • Auch wenn sich der EEA-Katalog prioritär auf die kommunalen Liegenschaften und das gemeindepolitische Handeln bezieht, so ist das mittelfristige Ziel, den Klimaschutzgedanken auf die lokalen Vereine, Betriebe und allgemein die kommunalen Haushalte zu übertragen. Ein erstes Benchmarking anhand gemeindeumfassender Indikatoren hilf, einen ersten Überblick zu bekommen, wo wir als Gemeinde stehen und welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt.
  • Anhand der Bearbeitung des EEA-Kataloges werden die bisher geleisteten Arbeiten der teilnehmenden Gemeinden überprüft und in einem Audit bewertet. Auch künftige Maßnahmen sollten sich auf diesen Kriterienkatalog referenzieren.

Zusätzliche Anreiz- und Sensibilisierungsmaßnahmen können weiter dazu beitragen, den Klimaschutz von der Gemeinde als politisches Organ auf die Gemeinde als Ganzes zu übertragen und möglichst alle BürgerInnen mitzunehmen, das ganz Garnich einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Leitbild und thematische Konzepte als Basis

bilan-energetique-garnich

Neben dem Leitbild sollen – als Basis für die künftige Klimapaktarbeit – für die verschiedensten relevanten Themenbereiche jeweils eine verschriftliche Vorgehensweise definiert werden, anhand derer sich die daraus abzuleitenden Handlungsfelder bzw. konkreten Maßnahmen ableiten lassen, um den Klimaschutz insgesamt voranzubringen und sich der Klimawandelanpassung zu stellen.

Leitbild Klimaschutz 5.0

Für die künftige klimapolitische Ausrichtung der Gemeinde soll mittels eines Klimaleitbilds die Positionierung einer Gemeinde zu den Themenbereichen Energiepolitik und Klimaschutz beschrieben werden. Darin werden Ziele, Maßnahmen und Projekte formuliert, durch die eine nachhaltige Energiewirtschaft angestrebt wird. Abgestimmt auf die Potenziale und die erwartete demographische Entwicklung wurden Zielstellungen entwickelt, wobei „Nachhaltigkeit“ das wichtigste Kriterium allen Handelns darstellt.

Das erste „Leitbild Klimaschutz“ wurde 2015 von Klimateam und politischer Ebene entwickelt und in Kraft gesetzt. Vier Jahre später wurde das Leitbild zum ersten Mal umfassend „auf Herz und Nieren geprüft“. Seither fanden weitere kleine Modifizierungen statt – nun im Jahr 2023 wurde es als „Leitbild Klimaschutz 5.0“ umfassend an die neuen Anforderungen des Klimapaktes 2.0 adaptiert – insbesondere wurden die quantitativen Zielsetzungen an die nationale Klimaschutzstrategie angepasst.

Das Leitbild „kommunaler Klimaschutz 5.0“ bildet die Grundlage zum umfassenden Engagement der Gemeinde Garnich im Bereich des Klimaschutzes. Die Gemeinde ist bestrebt, in allen Bereichen, in denen Maßnahmen zum langfristigen Klima- und Umweltschutz sowie zum Resilienzaufbau ergriffen werden können, aktiv zu werden. Damit kommt sie in erster Linie ihrer Pflicht zum Erhalt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der nachhaltigen energetischen und sanitären Grundversorgung ihrer Bürger und Bürgerinnen nach. Zudem sollen Planung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im Zusammenwirken mit einer Vielzahl an verschiedenen Akteuren auf unterschiedlichen Planungsebenen erfolgen. Gleichzeitig wird vonseiten der Gemeindeverantwortlichen darauf abgezielt, durch das kommunale Engagement Wirtschaftsakteure und zivilgesellschaftliche Zielgruppen zum Nachahmen anzuregen, um den Herausforderungen des Klimawandels gemeinsam und effizienter zu begegnen.

In den nachfolgenden Handlungsfeldern zielt die Gemeinde Garnich aktiv auf die Umsetzung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen ab:

  • Entwicklungsplanung und Raumordnung
  • Kommunale Gebäude
  • Versorgung und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation

Dokumente

Klimawandelanpassungskonzept

  • Ein fortwährender Anstieg der Durchschnittstemperaturen mit verlängerten Vegetationsperioden, veränderten Lebenszyklen von Pflanzen und Tieren, vermehrtem Artensterben, steigenden Wassertemperaturen sowie veränderten Sauerstoffverhältnissen;
  • Meeresspiegelanstieg und Ozeanversauerung;
  • Eine steigende Anzahl an Hitzetagen, häufigere Hitzewellen;
  • Zunehmende Trockenperioden durch höhere Temperaturen und steigender Verdunstung, erhöhter Trockenstress für Pflanzen und Tiere, abnehmende Grundwasserstände;
  • Ein vermehrtes Aufkommen von Waldbränden;
  • Eine zunehmende Häufigkeit und höhere Intensität von Starkniederschlägen mit einem verstärkten Auftreten von Hochwasser (vor allem im Winter);
  • Eine erhöhte Gefahr von Massenbewegungen, Muren, Rutschungen und Steinschlägen aufgrund fehlender Schneedecken, verstärktem Forst/Tau-Wechsel sowie des Auftauens des Permafrosts und einer reduzierten Schutzfunktion des Waldes;

dies sind die wesentlichen Folgen, die in zunehmendem Maße durch den anthropogen bedingten Klimawandel hervorgerufen werden.

Neben den natürlichen Folgen bringt der Klimawandel jedoch zugleich Gefahren für die Gesellschaft und Wirtschaft mit sich, die die globale Gemeinschaft zum Handeln zwingen. Auch die Gemeinde Garnich wird zukünftig auf lokaler und regionaler Ebene vermehrt mit Herausforderungen konfrontiert werden, deren Auswirkungen das alltägliche Leben der Garnicher Einwohner*innen beeinflussen.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sehen sich die Gemeindeverantwortlichen dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimafolgen für die lokale Bevölkerung abzumildern und die Resilienz/ Widerstandfähigkeit der Gemeinde langfristig zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde eine Klimaanpassungs-strategie (Konzept mit darauf aufbauender Planung) für die kommenden Jahre erarbeitet, die unter anderem dazu dient, dass voraussichtliche Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig bei kommunalen und regionalen Planungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.

Ressourcenwesen

Zum Schutz der Umwelt sowie der menschlichen Gesundheit sollen im Kontext der europäischen Abfallrahmenrichtlinie die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen weitestgehend vermieden und auf ein Minimum verringert werden.

Ziel einer nachhaltigen Ressourcenstrategie ist es, natürliche Ressourcen zu schonen, möglichst lange im Kreislaufwirtschaft zu halten und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Unser (noch) lineares Wirtschaftssystem, das nach dem Durchflussprinzip take-make-waste funktioniert, ist nicht nachhaltig. Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind für mehr als 90% des weltweiten Biodiversitätsverlusts und mehr als die Hälfte aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Jüngste Zahlen belegen, dass allein in Luxemburg der Ressourcenverbrauch dem Bestand von ca. 8 Erden entspricht, der Earth Overshoot Day in Luxemburg bereits Ende Februar eines jeden Jahres erreicht ist. Vor allem Klimawandel und Biodiversitätsverlust gelten als wichtige Indikatoren für die Gesundheit unserer Erde – beide befinden sich bereits heute in einem kritischen Zustand.

Diese Fakten zeigen, dass wir unter Berücksichtigung der ökologischen Grenzen unseres Planeten neue Wege für Produktion und Verbrauch finden. Die Frage, wie wir den Ressourcenverbrauch reduzieren und anfallenden Abfall sinnvoller verwerten können, hat in jüngster Vergangenheit bereits vielfältige Lösungsansätze hervorgebracht. Einer dieser Lösungsansätze ist das Konzept der Kreislaufwirtschaft, welches sich inzwischen in zahlreichen nationalen, regionalen und internationalen Strategien wiederfindet. Der Übergang von einer Linear- zu einer Kreislaufwirtschaft ist daher als zentrales Ziel im Ressourcenwesen auch in Luxemburg zu nennen.

Insgesamt sollen die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert sowie dessen Effizienz verbessert werden, wobei die Abfallvermeidung an erster Stelle steht. Gleichzeitig soll die Wiederverwendung von Produkten durch Reinigung/Reparatur gefördert werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf ressourcenwirtschaftlichen Grundsätzen wie Suffizienz (Reduzierung von Produktion und Konsum), Konsistenz (Etablierung eines Produktionskreislaufs, Förderung von Wiederverwertung) und Effizienz (Verringerung des Ressourcenverbrauchs bei gleichzeitigem Erhalt von Produktqualität und -quantität, Verbesserung der Ressourceneffizienz).

Um Kreislaufwirtschaft in die Praxis umsetzen zu können, sind alle gefordert – auch die Gemeinden. Sie sollen – um ein strukturiertes Vorgehen sicherzustellen – ein kommunales Ressourcenkonzept erstellen, was die Gemeinde auch bereits getan hat.

Nachhaltige Digitalisierung

In nahezu allen Lebensbereichen gewinnt die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnolo-gien zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz von digitalen Technologien fördert und beschleunigt Nach-haltigkeitstransitionen auf unterschiedlichen wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftspolitischen Ebenen. Gleichzeitig schafft der digitale Wandel neue Realitäten, eröffnet dem Menschen vielfältige Möglichkeiten in seiner Alltagsgestaltung und bietet zahlreiche Potenziale zur Verbesserung des wirtschaftlichen und so-zialen Zusammenlebens. Digitalisierungsprozesse spielen nicht nur in andere Lebensbereiche wie bei-spielsweise Kommunikation, Mobilität oder Energie hinein, sondern sind zur Gewährleistung einer nach-haltigen, resilienten und inklusiven Gemeindeentwicklung als eine grundlegende Voraussetzung zu verste-hen.

Ein kommunales Digitalisierungskonzept soll dazu beitragen, dass die Gemeinden auch in Zukunft etwai-gen Herausforderungen adäquat begegnen und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zum Ausgleich struktureller Nachteile hinsichtlich der Siedlungsentwicklung ermöglicht werden kann.

Die Digitalisierung wird viele Bereiche von Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft weiter verändern, da sie Informations- und Kommunikationstechnologien nutzt, um auf der Basis von integrierten Entwicklungskonzepten kommunale Infra-strukturen, wie beispielsweise Energie, Gebäude, Verkehr, Wasser und Abwasser zu verknüpfen.

Grundsätzlich erfordert eine digitale Transformation die Definition von Zielen und Strate-gien, die Schaffung von Strukturen, Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung, die Generierung von Daten und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Ressourcen sowie die Förderung von Kompetenzen und Kooperationen.

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Energieplanung

Im Rahmen einer nachhaltigen und resilienten Gemeindeentwicklung nimmt eine umfassende Energiepla-nung einen hohen Stellenwert ein. Die politischen Verantwortlichen der Gemeinde sind bestrebt, durch ent-sprechende Einsparungen beim zukünftigen Energieverbrauch der Gemeinde und ihrer Ortschaften eine Verringerung zu erzielen. Gleichzeitig wird auf eine Erhöhung der Energieeffizienz abgezielt, was anhand der Bereitstellung von Endverbrauchern mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde ein Energieplan für Garnich erarbeitet, der mehrere Maßnahmen in ver-schiedenen Energiebereichen vorsieht.

Am verhältnismäßig einfachsten umzusetzen sind die Ziele dort, wo die Gemeinde selbst „Här a Meesch-ter“ ist, sprich hinsichtlich ihrer eigenen Infrastrukturen – gerade dann, wenn diese vom eigenen Personal genutzt werden (z.B. Rathaus, kommunaler Fuhrpark, Straßenbeleuchtung der kommunalen Straßen u.ä.). Trotzdem hat sie – wenn auch eingeschränkt – die Möglichkeit, das Verhalten ihrer Bürger*innen zu beeinflussen, sowohl durch das Setzen entsprechender Rahmenbedingungen (Anreize technischer und fi-nanzieller Art, Verbote und Gebote über kommunale Reglemente) als auch durch eine gezielte Informati-onspolitik (Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung, Motivation etc.).

Für den Bereich der kommunalen Energieplanung sind von der kommunalen Ebene u.a. quantifizierbare Ziele (siehe Leitbild Klimaschutz) definiert worden (u.a. Reduktion spezifischer Wärme- und Stromverbrauch sowie CO2-Ausstoß, Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Wärmeproduktion) Auch wenn die Bürger*innen „nur“ indirekt erreicht werden können, wurden auch hier ambitionierte und mess-bare Zielsetzungen definiert (u.a. installierte Leistung an Photovoltaik auf dem Gemeindegebiet)

Die Gemeinde Garnich betreibt eine aktive Energieplanung, die auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Suf-fizienz (weniger Energie einsetzen), Effizienz (die eingesetzte Energie effizienter nutzen) und Konsistenz (die benötigte Energie regenerativ erzeugen) setzt.

Mobilitätsplanung

Vor dem Hintergrund der umfassenden Herausforderungen, vor denen das Großherzogtum im Mobilitäts- und Verkehrsbereich aktuell steht und auch vermehrt in Zukunft stehen wird, nimmt eine koordinierte Mobilitätsplanung auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene einen hohen Stellenwert ein. Übergeordnetes Ziel des PNM (Plan Nationale de la Mobilité) 2035 ist es daher auch, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen.

Das Straßennetz stößt schon jetzt an sehr vielen Orten an die Kapazitätsgrenzen und ist auch nicht be-liebig ausbaubar. Der Ansatz des „multimodalen Straßennetzes“ kann der Schlüssel sein, um – vor allem an Engpässen – mehr Men-schen mit weniger Fahrzeugen zu transportieren. Dazu müssen wir die Infrastruktur effizienter nutze, auch dahingehend, die Verkehrsnetze nicht getrennt voneinander, sondern im Dienste eines multimodalen Gesamtkonzeptes zu planen.

Das einfache Addieren von Einzellösungen für lokale Mobilitätsprobleme liefert gemäß PNM 2023 keine Gesamtlösung für das Land. Es müssen auf die lokale Situation zugeschnittene Lösungsansätze geschaffen werden – am besten zusammen mit den Gemeinden -, die gewissen Ansprüchen genügen und gewisse Anforderungen erfüllen müssen:

Auch die Gemeinde Garnich ist bestrebt, die zukünftigen Mobilität diversifizierter, leistungsfähiger und vor allem nachhaltiger zu gestalten – was durch das Einsparen von langen Wegen (Suffizienz) und Mobilitätsformen mit möglichst hohem Wirkungsgrad (Effizienz – z.B. Umstellen der Fahrzeugflotte auf E-Autos, Fahrgemeinschaften) denkbar ist. Die Mobilität, die letztlich dann doch noch übrig bleibt, soll nach und nach verringert bzw. durch umweltfreundliche Mobilitätsformen (Öffentlicher Transport, Rad, Fuß) umgestellt werden.

Grünflächenmanagement

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und des zunehmenden Artensterbens nimmt die Schaffung von Grünflächen in Siedlungsräumen, vor allem in dicht besiedelten, städtisch geprägten Räumen mit einem hohen Anteil an versiegelten Flächen, vermehrt einen hohen Stellenwert ein. Grünflächen bieten nicht nur Lebensraum für Flora und Fauna, sondern erfüllen gleichzeitig eine Naherholungsfunktion, beeinflussen die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie das Mikroklima vor Ort und können zusätzlich zur Nahrungsmit-telproduktion genutzt werden.

Ein nachhaltiges, biodiversitätsförderndes und klimawandelangepasstes Grünflächenmanagement um-fasst ganzheitlich alle ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Aufgaben, die sich auf die Versorgung und Gestaltung von Grünflächen und deren Pflege beziehen. Dabei liegt das Ziel einer adäquaten ökologi-schen Grünflächenpflege in erster Linie in der Schaffung und im Erhalt der Artenvielfalt, in der Pflanzung heimischer und standortgerechter Pflanzen, im Erhalt nährstoffarmer Standorte (vornehmlich als ar-tenreiche Trocken- oder Magerrasenbiotope) sowie im Verzicht auf den Einsatz von Dünger und Pestizi-den. Dazu kommt eine angemessenes Regenwassermanagement, das Vermeiden von Flächenversieg-lung beziehungsweise das Fördern von Flächenentsieglung sowie eine sachkundige Pflege (Mahd, Be-wässerung und Düngung), das wiederum das Schaffen von Fortbildungsangeboten für zuständige Mitar-beiter*innen voraussetzt.

Auch im ländlichen Raum, auf der kommunalen Ebene, obliegt es den Gemeinden, entsprechende Maß-nahmen zur quantitativen und qualitativen Aufwertung von Grünflächen auf dem Gemeindegebiet zu er-greifen. Dabei soll deren Planung und Umsetzung in Kooperation mit lokalen Akteuren auf verschiedenen Projektebenen erfolgen.

Für Garnich wurde ein Grünflächenmanagementkonzept erarbeitet, das im Hinblick auf eine nachhaltige Grünflächengestaltung insbesondere die Umsetzung verschiedenster Maßnahmenbausteine vorschlägt.

Kommunikationsstrategie

Kommunikation ist als eine Querschnittsaufgabe aufzufassen, die sektorenübergreifend in alle Klimaschutzbereiche wie unter anderem Klimawandelanpassung, Ressourcenmanagement, Digitalisierung, Mobilität und Städtebau hineinspielt. Im Hinblick auf eine gezielte Planung und Umsetzung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen auf der kommunalen und regionalen Ebene nimmt eine konstruktive Kommunikationsarbeit einen hohen Stellenwert ein. Vor allem zum erfolgreichen Einbezug der Bürgerschaft sowie weiteren Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, ist eine effiziente interne und externe Kommunikation essenziell, zumal diese die Grundlage für eine ergiebige Zusammenarbeit bei entsprechenden Vorhaben schafft.

Das für die Gemeinde Garnich erstellte Kommunikationskonzept dient insbesondere den politischen Verantwortlichen sowie den Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung als Leitfaden für die Kommunikationsarbeit im Klimapaktbereich. Durch die entsprechenden Kommunikationstätigkeiten soll neben der Information und Sensibilisierung der verschiedenen Stakeholder in erster Linie die akteursübergreifende Mitwirkung am politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess auf Gemeindeebene gefördert werden.

Das Klimaschutzkonzept umfasst Maßnahmen im Bereich der externen sowie im Bereich der internen Kommunikation. Ziel der externen Kommunikation ist es, die Öffentlichkeit über die Tätigkeit von Politik und Verwaltung zu informieren, deren Wirken nachvollziehbar zu vermitteln und den Dialog mit der Bürgerschaft sowie weiteren Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu pflegen.

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