Auszug aus der „Gemeindeverordnung über den Lärmschutz“:

§ 7: Knallkörper, Vogelverscheuchungskanonen und ähnliche Sprengkörper

Auf dem Gebiet der Gemeinde Garnich ist es verboten, innerhalb des Stadtgebiets sowie in einem Umkreis von weniger als 100 Metern um das Stadtgebiet Knallkörper, Vogel- oder Tierverscheuchungskanonen und ähnliche Sprengkörper zu verwenden. Der Bürgermeister kann diese Aktivitäten jedoch auf Antrag anlässlich öffentlicher Feste genehmigen. Für die Silvesterfeierlichkeiten wird eine allgemeine Genehmigung von 00:00 Uhr bis 00:15 Uhr am 1. Januar erteilt.