Baugenehmigungen
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und sorgen für eine übersichtliche Abwicklung, damit Sie Ihre Genehmigungen erhalten
Formulare & Einwilligungen
PDF-DATEIEN
Mit den Arbeiten beginnen
VORHER
Bevor Sie mit den Bauarbeiten an Ihrem Gebäude beginnen, müssen Sie zwingend im Besitz einer Baugenehmigung sein, da sonst die Gefahr besteht, dass die Arbeiten eingestellt werden müssen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist an den Bürgermeister zu richten.
Dieser Antrag muss Angaben zum Eigentümer und zur genauen Lage des Grundstücks enthalten. Er muss außerdem die geplanten Arbeiten beschreiben und von folgenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung begleitet sein:
- ein Katasterauszug;
- eine Bescheinigung der Kammer der zugelassenen Architekten und Ingenieure;
- Baupläne im Maßstab 1:100 oder 1:50;
- eine Vermessung durch einen zugelassenen Vermessungsingenieur.
Die Baupläne müssen Folgendes enthalten:
- Grundrisse aller Stockwerke, einschließlich Keller und Dachgeschoss, mit Angabe der Dachform;
- Diese Pläne enthalten Angaben zu Lüftungsanlagen, Kaminen und Schornsteinen;
- Die für die Planung des Bauvorhabens erforderlichen Längs- und Querschnitte mit Angabe der bestehenden Geländebeschaffenheit und der geplanten Änderungen;
- Aufrisse aller Fassaden, auf denen die Höhen der Innenhöfe, die Neigungen der öffentlichen Straßen sowie die Fassaden der bestehenden angrenzenden Gebäude eingezeichnet sind.
Grundsätzlich müssen alle Pläne von einer Person erstellt und unterzeichnet werden, die den Beruf eines Architekten oder Bauingenieurs ausübt. Sie sind vom Eigentümer oder den Eigentümern des Gebäudes gegenzuzeichnen. Alle Unterlagen sind gefaltet im DIN-A4-Format mit Rand vorzulegen und müssen deutlich mit einer Angabe ihres Inhalts versehen sein.
Bei Fragen zu Baugenehmigungen können Sie sich direkt an die Verwaltung des technischen Dienstes wenden: service.technique@garnich.lu (detaillierte Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite).
Wie erhält man eine Bescheinigung über das Baujahr der Wohnung?
BAUJAHR DER WOHNUNG
Die Bescheinigung über das Baujahr der Wohnung wird bei der Gewährung von Wohnbeihilfen und -prämien herangezogen.
Um eine Bescheinigung über das Baujahr der Wohnung zu erhalten, können Sie sich direkt an die (Bauaufsichtsbehörde: service.technique@garnich.lu) wenden.
Jede Änderung der Nutzung bedarf einer vorherigen Genehmigung
Änderung der Nutzung eines Gebäudes
Falls Sie beabsichtigen, die Nutzung Ihres Hauses oder von Räumen in Ihrem Gebäude zu ändern (z. B. die Umwandlung einer Wohnung in Geschäftsräume), müssen Sie beim Bürgermeister eine Genehmigung beantragen.
Bevor Sie Ihr Gebäude umbauen, vergewissern Sie sich, dass alles den Vorschriften entspricht
BAULICHE ÄNDERUNGEN
Eine Baugenehmigung ist beim Bürgermeister zu beantragen, insbesondere für:
- Jeder Neubau
- Erweiterungen, Aufstockungen und Umbauten bestehender Gebäude sowie alle sonstigen Änderungen an Außenwänden, tragenden Bauteilen und Dächern
- Alle Arbeiten an den Außenbereichen eines Gebäudes, das in einem Schutzgebiet liegt, sowie die Anbringung von Vordächern, Markisen und Sonnenschutzvorrichtungen;
- Die Abbrucharbeiten
- Aushub- und Aufschüttungsarbeiten sowie der Bau von Stützmauern